Keine Reaktion von der Ausländerbehörde? - Untätigkeitsklage kann die Lösung sein
- Emily Boybay
- 7. März
- 3 Min. Lesezeit
Wenn Ihr Antrag seit Monaten unbearbeitet bleibt und Sie keine Rückmeldung erhalten, müssen Sie das nicht hinnehmen! Eine Untätigkeitsklage kann helfen, den Prozess zu beschleunigen und Ihre Rechte durchzusetzen. Erfahren Sie, wann und wie Sie gegen die Verzögerung vorgehen können.

Was ist eine Untätigkeitsklage?
Wenn die Ausländerbehörde auf Ihren Antrag nicht reagiert, haben Sie die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage gemäß § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zu erheben. Diese Klage kann helfen, die Behörde zur Entscheidung zu bewegen, wenn Ihr Antrag bereits seit mehr als drei Monaten unbeantwortet bleibt. Die Klage wird beim Verwaltungsgericht eingereicht und bewegt die Behörde dazu, endlich eine Entscheidung zu treffen.
Ablauf einer Untätigkeitsklage
Falls eine Untätigkeitsklage in Ihrem Fall infrage kommt, sollten Sie zunächst alle relevanten Unterlagen zusammenstellen, die Ihre Klage untermauern. Dazu gehören:
Ihr vollständiger Antrag
Nachweise über die Kommunikation mit der Ausländerbehörde (z. B. E-Mails, Briefe, Einschreiben)
Sammeln Sie alle Dokumente, die Sie an die Behörde gesendet oder von ihr erhalten haben. Achten Sie darauf, dass sich der Schriftverkehr ausschließlich auf Ihren Antrag bezieht.
Klageschrift verfassen
Im nächsten Schritt formuliert die Kanzlei Cetin für Sie Ihre Untätigkeitsklage, in der die Ausländerbehörde als Beklagte genannt wird. Die Klageschrift enthält dabei insbesondere folgende Punkte enthalten:
Begründung der Klage – insbesondere die anhaltende Nichtbearbeitung Ihres Antrags
Detaillierte Erläuterung Ihrer Situation, belegt durch relevante Dokumente
Sobald Ihre Klage vollständig verfasst und mit allen Nachweisen eingereicht ist, können Sie den nächsten Schritt einleiten und die anfallenden Gerichtskosten begleichen. Erst danach nimmt das Verwaltungsgericht das Verfahren auf und fordert die Behörde zur Stellungnahme auf.
Dauer einer Untätigkeitsklage
Eine Untätigkeitsklage gegen die Ausländerbehörde kann die Bearbeitungszeit Ihres Antrags beschleunigen. Obwohl die Dauer des Verfahrens von der Auslastung des zuständigen Gerichts und der Komplexität Ihres Falls abhängt, reagieren Behörden oft zügiger, sobald ein Gericht eingeschaltet wird. Lange und kostspielige Gerichtsverfahren sollen so vermieden werden. In vielen Fällen führt die Klage zu einer schnelleren Entscheidung, sodass Ihr Antrag zügig bearbeitet wird.
Kosten einer Untätigkeitsklage
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
Gerichtskosten
Anwaltskosten
Die Komplexität der Antragsverfahren macht hierbei den Unterschied. Wir klagen in der Regel nur, wenn die Erfolgsaussichten positiv sind. In diesem Fall erhalten Sie einen Großteil oder sogar sämtliche Kosten zurück.
Voraussetzungen einer Untätigkeitsklage
Eine Untätigkeitsklage gegen die Ausländerbehörde kann die Bearbeitungszeit Ihres Antrags beschleunigen. Allerdings sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:
Abgelaufene Frist: Vor Klageerhebung muss der Antragsteller eine Wartezeit von mindestens drei Monaten abwarten, § 75 Satz 2 VwGO. Diese Frist dient dazu, der Behörde genügend Zeit für die Bearbeitung zu geben.
Vollständiger Antrag: Sie haben Ihren Antrag vollständig eingereicht, sodass keine weiteren Informationen oder Unterlagen fehlen.
Kein zureichender Grund für Verzögerung: Es liegen keine sachlichen Gründe vor, die eine längere Bearbeitungszeit rechtfertigen. Beispielsweise wird Personalmangel in der Regel nicht als ausreichender Grund anerkannt.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, können Sie eine Untätigkeitsklage in Erwägung ziehen, um die Behörde zur Entscheidung zu bewegen.
Wie unterstützt Sie die Kanzlei Cetin?
Die Rechtsanwaltskanzlei Cetin unterstützt Sie kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber der Ausländerbehörde. Insbesondere bei Untätigkeitsklagen bietet die Kanzlei folgende Leistungen an:
Prüfung Ihres Antrags: Die Kanzlei analysiert Ihren Antrag auf Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht wurden. Eine vollständige Antragstellung ist Voraussetzung für die Erhebung einer Untätigkeitsklage.
Beratung zu rechtlichen Möglichkeiten: Sollte die Behörde innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von drei Monaten nicht über Ihren Antrag entscheiden, berät Sie die Kanzlei über die Möglichkeit und Erfolgsaussichten einer Untätigkeitsklage. Dabei wird geprüft, ob die Behörde einen zureichenden Grund für die Verzögerung vorweisen kann.
Vertretung vor Gericht: Im Falle einer Untätigkeitsklage übernimmt die Kanzlei die rechtliche Vertretung vor dem Verwaltungsgericht. Sie sorgt dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und die Behörde zur Entscheidung über Ihren Antrag bewegt wird.
Durch die Unterstützung der Kanzlei Cetin können Sie sicherstellen, dass Ihr Antrag zügig bearbeitet wird und Ihre Rechte gewahrt bleiben.