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Israel-Bekenntnis teilweise für die Einbürgerung erforderlich

  • 15. Aug. 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Seit dem 1. Juni 2025 gilt in Brandenburg eine neue Einbürgerungsregelung: Wer die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen will, muss sich nicht nur – wie bundesweit vorgeschrieben – zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) und zum Schutz jüdischen Lebens bekennen, sondern auch das Existenzrecht Israels ausdrücklich anerkennen.


Hintergrund: Brandenburg folgt Sachsen-Anhalt


Mit dieser Änderung reiht sich Brandenburg in die Reihe der Bundesländer ein, die ein Israel-Bekenntnis bei der Einbürgerung verlangen. In Sachsen-Anhalt gilt diese Pflicht bereits seit November 2023.


Brandenburgs Innenminister René Wilke betont, dass es nicht um eine pauschale Zustimmung zu allen politischen Entscheidungen Israels gehe. Ziel sei vielmehr eine klare Position gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens. Es sei ein Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel, nicht zu allen Handlungen einer jeweiligen Regierung.

Auch Andreas Büttner, Antisemitismusbeauftragter des Landes, unterstützt die Neuregelung:

„Brandenburg hat den Mut gehabt, diesen Schritt zu gehen. Und ich stehe voll und ganz dahinter.“

In welchen Bundesländern ist das Israel-Bekenntnis Pflicht?

  • Sachsen-Anhalt – seit November 2023

  • Brandenburg – seit Juni 2025

  • Berlin – prüft Einführung


Bundeskanzler Friedrich Merz hatte bereits im Oktober 2023 eine bundesweite Pflicht zum Israel-Bekenntnis gefordert. Weitere verpflichtende Erklärungen bei der Einbürgerung


Unabhängig vom Bundesland müssen EinbürgerungsbewerberInnen in Deutschland eine Loyalitätserklärung abgeben. Diese umfasst:


  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO)

  • Anerkennung der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die NS-Vergangenheit

  • Bekenntnis zum Schutz jüdischen Lebens

  • Bekenntnis zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot des Angriffskrieges


Zusätzliche Voraussetzungen für die deutsche Staatsangehörigkeit

Neben den genannten Erklärungen müssen Antragsteller:innen:


  • den Lebensunterhalt eigenständig sichern (in der Regel ohne Sozialleistungen)

  • über keine relevanten Vorstrafen verfügen

  • keine Mehrehe führen

  • die Gleichberechtigung von Mann und Frau anerkennen

  • ausreichende Deutschkenntnisse und Wissen über Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen


Die FDGO einfach erklärt

Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist das Fundament der deutschen Demokratie. Sie steht zum Beispiel für:


  • Achtung der Menschenwürde

  • Meinungs- und Pressefreiheit

  • Mehrparteiensystem und Recht auf Opposition

  • Unabhängigkeit der Gerichte

  • Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung


Praxis-Tipp für AntragstellerInnen

Wer in Brandenburg oder Sachsen-Anhalt eingebürgert werden möchte, muss das Existenzrecht Israels ausdrücklich bejahen – meist per schriftlicher Erklärung bei der Einbürgerungsbehörde. Da die Abläufe von Bundesland zu Bundesland variieren, empfiehlt es sich, vorab bei der zuständigen Behörde nachzufragen.


Unterstützung bei Ihrer Einbürgerung

Die Rechtsanwaltskanzlei Cetin berät Sie umfassend zu allen Fragen der Einbürgerung, Einwanderung und Aufenthaltsgenehmigung.


Kostenloses Erstgespräch für die Einbürgerung:  Telefon: 030 30 8069 33

 
 
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