Israel-Bekenntnis teilweise für die Einbürgerung erforderlich
- 15. Aug. 2025
- 2 Min. Lesezeit
Seit dem 1. Juni 2025 gilt in Brandenburg eine neue Einbürgerungsregelung: Wer die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen will, muss sich nicht nur – wie bundesweit vorgeschrieben – zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) und zum Schutz jüdischen Lebens bekennen, sondern auch das Existenzrecht Israels ausdrücklich anerkennen.

Hintergrund: Brandenburg folgt Sachsen-Anhalt
Mit dieser Änderung reiht sich Brandenburg in die Reihe der Bundesländer ein, die ein Israel-Bekenntnis bei der Einbürgerung verlangen. In Sachsen-Anhalt gilt diese Pflicht bereits seit November 2023.
Brandenburgs Innenminister René Wilke betont, dass es nicht um eine pauschale Zustimmung zu allen politischen Entscheidungen Israels gehe. Ziel sei vielmehr eine klare Position gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens. Es sei ein Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel, nicht zu allen Handlungen einer jeweiligen Regierung.
Auch Andreas Büttner, Antisemitismusbeauftragter des Landes, unterstützt die Neuregelung:
„Brandenburg hat den Mut gehabt, diesen Schritt zu gehen. Und ich stehe voll und ganz dahinter.“
In welchen Bundesländern ist das Israel-Bekenntnis Pflicht?
Sachsen-Anhalt – seit November 2023
Brandenburg – seit Juni 2025
Berlin – prüft Einführung
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte bereits im Oktober 2023 eine bundesweite Pflicht zum Israel-Bekenntnis gefordert. Weitere verpflichtende Erklärungen bei der Einbürgerung
Unabhängig vom Bundesland müssen EinbürgerungsbewerberInnen in Deutschland eine Loyalitätserklärung abgeben. Diese umfasst:
Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO)
Anerkennung der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die NS-Vergangenheit
Bekenntnis zum Schutz jüdischen Lebens
Bekenntnis zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot des Angriffskrieges
Zusätzliche Voraussetzungen für die deutsche Staatsangehörigkeit
Neben den genannten Erklärungen müssen Antragsteller:innen:
den Lebensunterhalt eigenständig sichern (in der Regel ohne Sozialleistungen)
über keine relevanten Vorstrafen verfügen
keine Mehrehe führen
die Gleichberechtigung von Mann und Frau anerkennen
ausreichende Deutschkenntnisse und Wissen über Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen
Die FDGO einfach erklärt
Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist das Fundament der deutschen Demokratie. Sie steht zum Beispiel für:
Achtung der Menschenwürde
Meinungs- und Pressefreiheit
Mehrparteiensystem und Recht auf Opposition
Unabhängigkeit der Gerichte
Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung
Praxis-Tipp für AntragstellerInnen
Wer in Brandenburg oder Sachsen-Anhalt eingebürgert werden möchte, muss das Existenzrecht Israels ausdrücklich bejahen – meist per schriftlicher Erklärung bei der Einbürgerungsbehörde. Da die Abläufe von Bundesland zu Bundesland variieren, empfiehlt es sich, vorab bei der zuständigen Behörde nachzufragen.
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